§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade


Seite von

19.12.25

eine neue Autorin für mich entdeckt

 Eigentlich wollte ich ja damit noch etwas warten, also mit der Vorstellung. Aber dann dachte ich mir, erzählst du doch schnell eine Kleinigkeit von ihr, der neuentdeckten Autorin: Carola Meisner-Isbach. Warum doch jetzt?

Weil sie einen Adventskalender hat, der für mich sehr interessant ist . Jeden Tag stellt Carola einen Fall vor, wo man raten muss, ist er wahr oder nicht.  Okay, kommt jetzt ein wenig zu spät, aber auch ich habe den Kaledner zu spät entdeckt. Das aber hindert Euch nicht daran, trotzdem dort zu stöbern und jedne Tag die kleine wahre oder unwahre Story nachzulesen und mitzuraten.

 

Und dann ist ja noch der für mich völlig interessante Tatortbericht, der einmal im Monat erscheint. Einfach anmelden zur Newsletter und ihr bekommt jeden Monat diese Erinnerung, das er online ist. 

Jetzt gerade zur Weihnachtszeit ist ein etws besonderer herausgekommen. Perfekt für die Zeit mit weihnachtlchen kriminalistischen kleinen Storys. 

  Bild ist von der Homepage von Carola Meisner-Isbach. Ich war so frech und habe es mir gemopst. Danke an Carola

 

2 Kommentare:

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.