§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Scott Bowen - Knoblauch, Kreuz und Weihwasser - Handbuch für Vampirjäger

02.09.14

gestrichener Dienstagspinsler

Ich glaub, das mit dem Dienstagspinsler lass ich. Erstens kann ich nicht gut malen und zweitens, ich glaub, das ist nicht so das richtige. Aber die Auflösung von letzter Woche verrate ich Euch trotzdem. Es war das Buch "Der Beobachter" von Charlotte Link.

Übrigens  sind heute wieder zwei Rezesnsionsexemplare eingetrudelt.
Vom Piper Verlag das Buch "die leere Wiege" von Ruth Dugdall und dann von Wasliestdu das Buch "Schattenjunge" von Carl Johan Vallgren

Habe mich echt gefreut, gerade heute, wo es ein besonders stressiger Tag war.
Vielen Dank an den Piper Verlag für das Bereitstellen des Rezensionsexemplares.
Und danke an Wasliestdu für das andere Rezensionsexemplar und dem Heyne Verlag auch ein Dank.

Nun noch schnell "Ein Buchladen zum Verlieben" fertig lesen und dann muss ich erst mal ene mene muh machen .
Ne,werde wohl erst den Schattenjungen lesen, da es eine Leserunde ist. Darauf freue ich mich schon sehr, denn es ist meine erste Leserunde bei Wld.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.