§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Scott Bowen - Knoblauch, Kreuz und Weihwasser - Handbuch für Vampirjäger

06.04.15

Montagsfrage die 33ste




Wie viele Seiten liegen in deinem aktuellen Buch noch vor dir und freust du dich darauf?
  knapp unter 300 Seiten warten noch auf mich. Ich bin momentan auf Seite 71 von 366 bei dem Buch "gequält" von Hans Koppel.  Ob ich mich darauf freue, weiß ich noch nicht, denn bis jetzt hat mich dieser Thriller noch nicht so gefesselt. Hoffentlich ändert sich das noch und er wird ein wenig spannender und nicht so verwirrend.


Montagsfrage die 32.

Außerdem wünsche ich Euch noch

3 Kommentare:

  1. Hm, da wünsche ich dir mal viel Glück beim Weiterlesen. Ich habe auch schon ein (anderes) Buch von Hans Koppel gelesen, das mir gar nicht gefallen hat ...

    AntwortenLöschen
  2. Huhu!

    Ich hab jetzt schon mehrfach gehört, "Gequält" sei verworren und langweilig... Schade, der Klappentext klang so gut!

    Ich hoffe trotzdem, dass dir das Buch vielleicht noch gefällt...

    LG,
    Mikka

    AntwortenLöschen
  3. Ja, stimmt, bis jetzt quäle ich mich noch ein wenig mit dem Buch. Verworren trifft es gut.

    AntwortenLöschen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.