§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Scott Bowen - Knoblauch, Kreuz und Weihwasser - Handbuch für Vampirjäger

15.06.15

Montagsfrage die 43.ste


Sind deine Erfahrungen mit Indie-Autoren/Selfpublishern eher positiv oder eher negativ?
 Also ich habe eigentlich nur positive Erfahrungen mit Indie Autoren /Selfpublishern. Zumindest was den Kontakt betrifft. Von den Büchern her ist es oft unterschiedlich. Es gibt einige Bücher, die so gar nicht mein Fall sind von der Geschichte her und andere wiederrum so fesselnd und spannend sind. Gerade jetzt erst habe ich wieder zwei gelesen, die zwar gut sind, aber nicht ganz so meinen Geschmack getroffen haben. Davor habe ich eines gelesen, das mich total gefesselt hat. So unterschiedlich kann es sein. Trotzdem lese ich gerne Bücher von Indie Autoren / Selfpublishern.

Montagsfrage die 42.

2 Kommentare:

  1. Die Horrorbücher von Fred Ink lese ich, obwohl ich Horror nicht mag. Aber... er kann es einfach :P

    AntwortenLöschen
  2. Ui, da habe ich mal auf seiner Homepage gestöbert. Gut, mein Fall ist es nicht so, aber eines hat mir ins Auge gestochen: Das Grauen in den bergen. Hast Du das schon gelesen?

    AntwortenLöschen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.