§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Claudia Fischer - und du bist ewig sein

24.03.21

100 Fragen für Leser -- fünfter Teil....Was sagen deine Bücher über dich aus?

 Heute möchte das Team von Skoutz wissen ,was Bücher für mich aussagen.

V Was sagen deine Bücher über dich aus?

  1. Was ist deine allererste Leseerinnerung? Als Kind in Köln. Ich war Stammgast in der Bücherei
  2. Gibt es ein Buch, das dein Leben verändert hat? Wie heißt es? ---
  3. Gibt es eine Stelle in einem Buch, die dich immer wieder emotional berührt, obwohl du sie schon kennst? (z.B. zum Weinen oder zum Lachen bringt)? ---
  4. Was ist deine größte Leseenttäuschung? Oh, das gibt es einige: Die Bestie vom Steigerwald zum Beispiel. Oder Mo Hayder: Haut, Andreas Franz: Todesmelodie. Die habe ich abgebrochen
  5. Brichst du ein Buch ab oder liest du diszipliniert bis zum Ende? Siehe obere Frage
  6. Hast Du ein Buch, das Du besonders gerne verschenkst? Nein, kein besonderes Buch, ich schenke nach Leselaune und Interesse
  7. Nenne einen Deiner Ansicht nach besonders gelungenen ersten Satz (es muss kein Lieblingsbuch sein) eines Buches! ---
  8. Gibt es ein Werk, das Du seit Jahren immer wieder in Angriff nimmst, aber immer wieder daran scheiterst? ----
  9. Du lernst jemand Nettes kennen, der von sich sagt, “überhaupt nicht zu lesen”. Wie reagierst Du? Ich akzeptiere es. Aber genauso muss derjenige akzeptieren, dass ich sehr gerne lese!
  10. Du betrittst erstmals eine fremde Wohnung. Wie lange dauert es, bis man Dich mit schräggelegtem Kopf vor dem Bücherregal im Wohnzimmer findet? Sofort 😊

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.