§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Föhr in Flammen - Eva Maria Silber

12.02.15

Fasching ~ Karneval ~ Fassenacht

 oder wie auch immer man dazu in einer jeglichen Region dazu sagt. Ich bin ja - seit ich aus Köln fortgezogen bin vor x tausend Jahren - ein Faschingsmuffel geworden. Hier im Franken finde ich es nicht so dolle mit dem Fasching. Außerdem habe ich keine Lust auf Kommando zu lachen oder Helau oder sonstiges zu brüllen.
Aber bestimmt ist der ein oder andere ja Faschings / Karnevalfan. Und als Buchaholiker bräuchte man vielleicht das passende Kostüm-. Wie wäre es mal mit eines aus einem ganzen Buch? So wie es
 Die Bloggerin Merrilee aus Kalifornien gemacht hat. Sie  hatte die Idee zu diesem buchaffinen Faschingskostüm. Es aus einem einzigen Buch »geschneidert«.
 toll oder? übrigens gefunden auf dem Blog Anonyme-bookoholiker

auf Pinterest habe ich dieses Kostüm gefunden für echte Leseratten.
Eine Buch-Fee! Super Idee zu Fasching! 
 oder wie wäre es als Bücherwurm zu gehen?
http://www.mcpshows.com/mcp_images/gallery/candid_bookworm2.jpg

und dann habe ich bei den anonymen Bookholikern noch dieses Kostüm einer Dame gefunden:
gefunden hat es Anka Brüggemann auf einen Besuch bei der Leipziger Buchmesse. Hier nochmals die Blogadresse von Anka: http://anonyme-bookoholiker.de/blog/





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.