§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Claudia Fischer - und du bist ewig sein

14.09.15

Montagsfrage, die 56 ste



Gibt es ein aktuelles "Hype"-Buch, das du ignorierst?
Ganz ehrlich, ich wüsste momentan nicht, welches Buch Hype ist. Meistens ignoriere ich solche Bücher sowieso schon, weil diese mich nicht interessieren. Solche halt, die schon "früher" hype waren wie Harry Potter, Shades of Gray oder Er ist wieder da. Aber welches ist momentan aktuell? Keine Ahnung......

Montagsfrage die 55.

2 Kommentare:

  1. HI1
    Ich stehe neutral gegenüber Hypes, sofern der Hype mich anspricht. Denn finde ich, dass ein gehyptes Buch durchaus sehr lesenswert ist, stürze ich mich mit in die allgemeine Begeisterung ;) Zum Beispiel bin ich durchaus ein riesiger Fan von Maze Runner- Die Auserwählten von James Dashner. Hoffentlich wird die Verfilmung ,,The Scorch Trials" jetzt im Herbst gut werden!

    lg Julia
    lizoyfanes.blogspot.com/2015/09/montagsfrage-gibt-es-ein-aktuelles-hype.html

    AntwortenLöschen
  2. Harry Potter wird wohl ein ewiger Hype bleiben - weil die Schauspieler sich noch weiterentwickelt und weil sich viele damit identifizieren.

    AntwortenLöschen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.