§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Scott Bowen - Knoblauch, Kreuz und Weihwasser - Handbuch für Vampirjäger

02.09.15

True Crime Thriller

Ich freue mich ja sowieso auf den Oktober. Es ist halt mein Monat nicht nur weil ich Halloween mag :-)
Aber da kommt auch ein Buch heraus, das mir echt zusagt. Und kein anderer als der bekannte Rechtsmediziner  - nein es ist nicht Mark Benecke - Michael Tsokos ist der Autor.
9783426517895Sein True Crime Thriller heißt "Zerschunden" und erscheint am 1. Oktober. Das kommt na klar gleich auf meine Wunschliste.
""Ein Serienkiller, der europaweit in der Nähe von Flughäfen zuschlägt. Er ist schnell, er ist unberechenbar, und er ist nicht zu fassen. Seine Opfer: Alleinstehende Frauen, auf deren Körper er seine ganz persönliche Signatur hinterlässt. Ein Fall für Rechtsmediziner Fred Abel vom Bundeskriminalamt, der plötzlich tiefer in den Fall involviert ist, als er möchte. Denn der Hauptverdächtige ist ein alter Freund, dessen kleine Tochter im Sterben liegt.
Der Auftakt zu einer hochspannenden Serie, die auf authentischen Fällen und echten Ermittlungen basiert - von Deutschlands bekanntestem Rechtsmediziner.""


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.