§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Scott Bowen - Knoblauch, Kreuz und Weihwasser - Handbuch für Vampirjäger

11.07.17

etwas Sommerflaute

Ich gestehe, auf meinen Blog herrscht momentan ein wenig die Sommerflaute. Aber bei herrlichen heißen Wetter sitze ich nicht oft am PC. Und draußen spiegelt es immer so, da verzichte ich einfach mal auf dem PC und lese viel lieber :-)
Aber heute ist es ein wechselhaftes Wetter und so habe ich ein klein bisschen an meine Seite True Crime gearbeitet. Und zwar sind neue Links dazu gekommen über die Zeitschriften Stern Crime, Real Crime und über die Serie "Im Namen des Gesetzes". Wer mag, kann ja mal vorbeischauen.
Ansonsten, genießt weiter den Sommer (sofern er zu genießen ist)

2 Kommentare:

  1. Hallo Anja
    ab nächster Woche schalte ich bei meinem Blog auch auf Sommerbetrieb um - es sind dann fünf lange Sommerferienwochen, die wir spontan verplanen. Zum Lesen werde ich sicherlich kommen, regelmässig bloggen werde ich dann wieder wenn der Alltag zurück ist.
    Liebe Grüsse
    Anya

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Guten morgen,
      genau, spontan verplanen, das machen wir auch. Einfach mal so treiben lassen :-)

      Löschen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.