§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Scott Bowen - Knoblauch, Kreuz und Weihwasser - Handbuch für Vampirjäger

20.06.18

Das Wort zum SuB *06/18


"Mein SuB kommt zu Wort"
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  •  Wie groß/dick bist du aktuell?
    • ich bin immer noch zu dick mit meinen 94 Büchern :-(. Dabei arbeite ich so dran, abzunehmen, denn meine Anja liest fleißig. Aber dann kommen immer wieder neue Bücher und schwups, hab ich schon wieder zugenommen.
  • Wie ist die SuB-Pflege bisher gelaufen – zeige mir deine drei neuesten Schätze auf deinem Stapel!
    • Stephan Harbort  Ich liebte eine Bestie
    • Petra Hülsmann  Wenn's einfach wäre, würd's jeder machen
    • Leonie Haubrich  Der Knochenmacher
  • Welches Buch hat dich als letztes verlassen, weil gelesen? War es eine SuB-Leiche, ein Reihen-Teil, ein neues Buch oder ein Reziexemplar und wie hat es deinem Besitzer gefallen (gerne mit Rezensionslink)?
    • Das war das Buch von Stephan Harbort, das ich wirklich schnell gelesen habe, Knappe Woche hab ich dafür gebraucht :-). Killerinstinkt
  • Lieber SuB, gibt es einen Verlag, der bei dir besonders häufig zu finden ist? 
    • Eindeutig Bastei Lübbe, da ja meine Lieblingsserie von dem Verlag stammt: True Crime

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.