§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Claudia Fischer - und du bist ewig sein

26.01.21

Philosophie-Challenge #22

  Bild von Arnodinum

 https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEg-C3yMQTc-lfu5oSX_aKKkSgeZuA6E7CYCKMrz7T9jw7sMuOydL4RTrjwLhjtIqhciQtL-_tQJ-_GLkctHkKbB-vwLYs1wj6dwB3lxoxve8o70JRL93SPct1LWq_lDsLVO0goPWvFzDcis/w312-h410/Philo.jpg

 Hattest du einmal das Gefühl, dass du einen Tag schon einmal erlebt hast?

Ohja, das Gefühl hatte ich öfters. Leider kann ich nicht genau sagen, was es war, aber dieses Gefühl kenn ich halt. Gerade bei Dinen, die man tut, denkt man, hey, dass hast du doch schon mal gemacht. Und dann fängt man an nach zu denken, wann war des denn?

Ich habe mich mal im weiten Netz schlau geamcht. 

 Déjà-vu:

 Es ist ein merkwürdiges Gefühl, etwas schon einmal ganz genauso gesehen oder erlbt zu haben.

Bei Déjà-vus kommen uns also Orte, Situationen oder Personen vertraut vor, die uns nicht vertraut sind.
 so auf der Psychologieseite von Welt

Ja, es stimmt, irgendwie ist es unheimlich und merkwürdig. Man macht sich auf jeden Fall voll die Gedanken dazu.

aber manchmal ist ein  Déjà-vu auch positiv und man freut wsich, dass man das noch mal erleben darf, die Situation.

 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.