§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Claudia Fischer - und du bist ewig sein

20.02.22

Leonie Haubrich und Siegfried Langer....

 .. hier sind die Rezensionen der zwei Autoren  und deren Bücher.

Die Geschichte, die dich einholt


ch habe ja den ersten Teil von Siegried Langer „Das Buch, das dich findet“ gelesen und wolle nun wissen, wie es mit Malu weitergeht. Und ich wurde nicht enttäuscht, denn hier erfährt man die „Vorgeschichte“.  Allerdings ist dieser Teil etwas komplexer und man - zumindest ich – hat ein wenig Schwierigkeiten zu folgen.  Es kommen hier auch viele Personen vor, wo man doch etwas konzentriert lesen muss und nicht einfach so. Dieser Roman hat schon einen Touch Fantasy mit drin, aber das ist für mich Okey... mehr unter dem Link

 

 

 

 

Dünenkind

Die Thriller von Leonie Haubrich nehmen einen gefangen … der Spannungsbogen baut sich stetig auf.  Man wird hier in eine Welt gebracht, die einen Nicht Insulaner fremd ist und die man nicht so recht versteht. Trotzdem schafft es die Autorin es, dieses Leben uns gut vorzustellen und beschreibt es realistisch.  Die Protagonistin Marissa nimmt uns mit in dieser fremden Welt, die ihr auf eine Art bekannt ist  ..... mehr unter dem Link

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.